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Wohnprojekt Haidpark

Wohnprojekt Haidpark

Anfahrt

Wohnprojekt Haidpark
Admiralbogen 37
80939 München

Kontakt

wohnprojekt.haidpark@projekteverein.de
Telefon: (089) 41 61 74 57 1
Fax: (089) 41 61 74 57 9

Einrichtungsleitung

Sopio Kremm
Himansha Ratnayaka (Stellvertretung)

Mo-Fr: 8.30-17.30 Uhr

Rufbereitschaft
Mo-Fr: 17.30-8.30 Uhr
Wochenende und Feiertage
24 Std.

Wohnprojekt Haidpark

Wohnprojekt Haidpark

Überblick

Seit August 2012 betreibt die gGmbH des Projektevereins in einem Gebäudekomplex der AWO das Betreute Einzelwohnen für psychisch kranke Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.

Ausstattung

Es handelt sich um 24 Einzelappartements. Jede Wohnung ist mit einer Kochnische/Küchenzeile, einem Bad und einem getrennten Schlaf- und Wohnbereich ausgestattet. Die Klienten/innen erhalten einen regulären Mietvertrag, der an einen Betreuungsvertrag gekoppelt ist.

Ziel

Unser Ziel ist es, die Miet- und Wohnfähigkeit der Klienten/innen zu fördern und zu erhalten und somit Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Das Betreute Einzelwohnen bietet erwachsenen psychisch kranken Menschen eine umfassende Form der individuellen Unterstützung und Begleitung in allen Lebensbereichen an, damit sie weiterhin bzw. wieder ein eigenständiges Leben führen können.

Die sozialpädagogische Betreuung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten und wird nach den Kriterien des Gesamtplanverfahrens des Bezirks Oberbayern erbracht. Der Betreuungsschlüssel liegt je nach Bedarf zwischen 1:6 und 1:12.

Durch ein individuell abgestimmtes sozialpädagogisches Angebot im Rahmen des Bezugspersonensystems/ Tandemsystems wird den Klientinnen und Klienten eine ordnende und unterstützende Struktur angeboten, die Selbstversorgung und Selbstständigkeit fördert und existentielle Sicherheit schafft. Ein differenziertes Krisenmanagement sichert auch im Krisenfall den Erhalt der Wohnung.

Ein Sozialdienst aus fünf sozialpädagogischen Fachkräften steht werktags zwischen 8.30 und 17.30 Uhr zur Verfügung. Eine Rufbereitschaft außerhalb der Büroöffnungszeiten stellt eine adäquate Versorgung im Krisenfall sicher.